Familie Osthushenrich Stiftung
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Fördergrundsätze der Familie - Osthushenrich - Stiftung


1. Stiftungszweck

Die Familie - Osthushenrich - Stiftung fördert die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Ostwestfalen. Der Zweck wird beispielsweise verwirklicht durch

a. Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere hochbegabten, durch spezielle Bildungs- und Erziehungsangebote, auch bereits im Kindergarten,

b. Durchführung oder Unterstützung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Erziehungsmaßnahmen, insbesondere für Hauptschüler und Hauptschulabgänger einschließlich Unterstützung deren Eingliederung in das Berufsleben,

c. Informations- und Bildungsangebote für Eltern zur Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration deren Kinder,

d. Förderung der Vermittlung und Verbesserung von Kenntnissen in der deutschen Sprache für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche.

2. Schwerpunkte der Stiftungsarbeit

Die Familie - Osthushenrich - Stiftung ist fördernd tätig und unterstützt nur Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz in Ostwestfalen haben. Individuelle Förderung ist in Ausnahmefällen ebenfalls möglich, hier muss die zu fördernde Person ihren Lebensmittelpunkt in Ostwestfalen haben. Im Rahmen der Förderentscheidungen ist die Familie - Osthushenrich - Stiftung frei. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Antragstellung

Die Familie - Osthushenrich - Stiftung wird grundsätzlich auf schriftlichen Antrag hin tätig, der als Datei vorgelegt werden sollte. Anlagen zum Antrag können in Abstimmung mit der Geschäftsführung auch in Papierform vorgelegt werden. Der Förderantrag sollte folgende Informationen beinhalten:

a. Zusammenfassung
Dem Antrag vorangestellt werden sollte eine maximal 2 Seiten umfassende Zusammenfassung des Projektes / der Maßnahme. Die Zusammenfassung sollte kurz und prägnant alle nachfolgend unter b) bis f) dargestellten Gliederungspunkte beinhalten. Bei kleineren und mittleren Projekten / Maßnahmen kann eine solche Projektbegründung insgesamt ausreichen. 

b. Projektbeschreibung
In der Projektbeschreibung sind Gegenstand und Inhalt des Projektes umfassend darzustellen. Hierbei sollten nur die wichtigsten Kriterien kurz, prägnant und inhaltlich gegliedert aufgeführt werden. Wünschenswert ist auch die Darstellung der methodischen Vorgehensweise im geplanten Projekt und die Herausarbeitung eines eventuellen individuellen und auch innovativen Lösungsansatzes. Weitere zu behandelnde Punkte können sein: eigene Vorarbeiten, Erfahrungen, Referenzprojekte. Längere Ausführungen, die eher dem Charakter einer wissenschaftlichen Veröffentlichung oder einer Broschüre nahe kommen, sind nicht hilfreich.

c. Zielsetzung des Projektes und Messbarkeit des Erfolges
Von grundlegender Bedeutung für die Antragsbeurteilung sind die anzustrebenden Ziele und die überprüfbare Messbarkeit der Zielerreichung. Hier sollten nachvollziehbare Kriterien vorgetragen werden. Da die Stiftung daran interessiert ist, mit den geförderten Projekten auch eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, sollte an dieser Stelle ebenfalls aufgezeigt werden, wie die Fortführung des Projektes sichergestellt werden kann, wenn die beantragte Förderung durch die Familie - Osthushenrich - Stiftung ausläuft. Wichtig ist auch die Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes im Sinn des Stiftungszwecks der Familie - Osthushenrich - Stiftung. Weiterhin werden Aussagen dazu erwartet, wie sich der konkrete Nutzen des beantragten Projektes für die jeweilige Zielgruppe darstellt. 

d. Kosten- und Finanzierungsdarstellung mit Zeitplan
Unverzichtbar ist eine genaue Kosten- und Finanzierungsdarstellung, der sowohl die voraussichtlichen Einnahmen, auch die Einnahmen von Dritten (durch andere Förderer), als auch die in Einzelposten aufgeschlüsselten Ausgaben, die Eigenbeteiligung und letztendlich den Zuschussbedarf eindeutig angibt. Die Familie - Osthushenrich - Stiftung legt bei den von ihr geförderten Projekten besonderen Wert darauf, dass auch von den Projektteilnehmern – der Zielgruppe – ein Eigenbeitrag geleistet wird. Bei Projekten, die längerfristig angelegt sind, sollen Angaben über die jeweiligen Zeitpunkte gemacht werden, wann die einzelnen Teilbeträge der beantragten Förderung ausgereicht werden sollen. 

e. Zweckbindung
Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Bereits bei der Antragstellung ist zu versichern, dass die gewährten Mittel nur zweckgebunden verwendet werden und bekannt ist, dass bei einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel diese zurückgefordert werden können.

f. Angaben zum verantwortlichen Projektbetreuer und der Institution
Weiter ist die Angabe des verantwortlichen Projektbetreuers mit Namen, Beruf/Funktion, Adresse, Telefon-, Faxverbindung, E-Mail-Adresse für die eventuelle Kontaktaufnahme wichtig. Hierbei ist es ratsam, die Institution / Einrichtung kurz mit Angaben über Namen, Sitz, Gründungsjahr, Aufgaben und Ziele, Grundfinanzierung, Internetadresse usw. vorzustellen.

4. Öffentlichkeitsarbeit

Die Familie - Osthushenrich - Stiftung will die von ihr unterstützten Vorhaben und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt und der interessierten Fachwelt zugänglich machen. Hier wird regelmäßig die Veranstaltung einer Pressekonferenz erforderlich sein, die der Bewilligungsempfänger vorbereitet und gemeinsam mit dem Vorstand oder der Geschäftsführung durchführt. Sie erwartet weiterhin, dass der Bewilligungsempfänger jede Möglichkeit der Information über die geförderten Vorhaben in Presse, Rundfunk, Fernsehen oder neuen Medien nutzt und dabei in angemessener Form auf die Unterstützung der Stiftung hinweist. Im Falle der Veröffentlichung von Projektmitteilungen, Projektergebnissen, Tagungsprogrammen, -beiträgen, Aufsätzen zum Projektgegenstand o.ä. durch den Bewilligungsempfänger ist an herausragender Stelle auf die finanzielle Förderung durch die Stiftung hinzuweisen: Presseausschnitte, Mitschnitte von Rundfunk-/TV-Beiträgen o.ä. (jeweils mit Angabe von Datum und Quelle) sind unmittelbar nach dem Erscheinen an die Familie - Osthushenrich - Stiftung zu schicken. Der Bewilligungsempfänger erklärt sich einverstanden, daß der genehmigte Antrag und der Abschlußbericht (evtl. auch Zwischenberichte) von der Familie - Osthushenrich – Stiftung veröffentlicht werden.

5. Berichtspflichten und Projektabschluss

Zum Nachweis der gemeinnützigen Mittelverwendung und der Dokumentation in der Öffentlichkeit benötigt die Familie - Osthushenrich - Stiftung einen finanziellen und einen inhaltlichen Nachweis.

a. Finanzieller Nachweis
Über die tatsächliche Mittelverwendung ist bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Vorhabens bzw. Projekts, der Nachweis über die Verwendung der Mittel unverzüglich zu erbringen. Dieser Nachweis wird durch eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben erbracht. Die Belege und sonstigen Unterlagen sind sorgfältig aufzubewahren. Die Familie - Osthushenrich - Stiftung ist berechtigt und behält sich vor, jederzeit den Verwendungsnachweis bzw. die Verwendung der Mittel durch Einsicht in Bücher, Aufzeichnungen und sonstige Unterlagen zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen (Verwendungsprüfung). In Einzelfällen kann vereinbart werden, einen durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Erst nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können die Belege und Unterlagen vernichtet werden.

b. Inhaltlicher Nachweis
Der Bewilligungsempfänger hat bei Projektende, spätestens jedoch drei Monate nach dem Abschluss des Vorhabens bzw. Projekts, der Familie - Osthushenrich - Stiftung einen zusammenfassenden Abschlussbericht über das Vorhaben sowie die Erreichung der Projektziele zu übermitteln. In begründeten Einzelfällen kann im Einvernehmen mit der Geschäftsführung auf die Erstellung eines Projektberichtes verzichtet werden. Bei mehrjährigen Vorhaben bzw. Projekten erstellt der Bewilligungsempfänger nach Rücksprache mit der Familie - Osthushenrich - Stiftung Zwischenberichte. Im Übrigen ist der Bewilligungsempfänger verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Familie - Osthushenrich - Stiftung Auskunft über den Stand des Vorhabens bzw. Projektes zu geben. Darüber hinaus hat der Bewilligungsempfänger unaufgefordert über Ereignisse zu berichten, die das Vorhaben wesentlich beeinflussen.

6. Widerrufsrecht

Die Familie - Osthushenrich - Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und der Rückforderung der gezahlten Beträge vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder bewilligte Mittel nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Bewilligungsbescheides zumindest teilweise abgerufen werden.
Gütersloh, den 26.11.2008

gez. Werner Gehring
(Vorsitzender des Vorstands)