Die Familie - Osthushenrich - Stiftung wird grundsätzlich auf schriftlichen Antrag hin tätig, der als Datei vorgelegt werden sollte. Anlagen zum Antrag können in Abstimmung mit der Geschäftsführung auch in Papierform vorgelegt werden. Der Förderantrag sollte folgende Informationen beinhalten:
a. Zusammenfassung
Dem Antrag vorangestellt werden sollte eine maximal 2 Seiten umfassende Zusammenfassung des Projektes / der Maßnahme. Die Zusammenfassung sollte kurz und prägnant alle nachfolgend unter b) bis f) dargestellten Gliederungspunkte beinhalten. Bei kleineren und mittleren Projekten / Maßnahmen kann eine solche Projektbegründung insgesamt ausreichen.
b. Projektbeschreibung
In der Projektbeschreibung sind Gegenstand und Inhalt des Projektes umfassend darzustellen. Hierbei sollten nur die wichtigsten Kriterien kurz, prägnant und inhaltlich gegliedert aufgeführt werden. Wünschenswert ist auch die Darstellung der methodischen Vorgehensweise im geplanten Projekt und die Herausarbeitung eines eventuellen individuellen und auch innovativen Lösungsansatzes. Weitere zu behandelnde Punkte können sein: eigene Vorarbeiten, Erfahrungen, Referenzprojekte. Längere Ausführungen, die eher dem Charakter einer wissenschaftlichen Veröffentlichung oder einer Broschüre nahe kommen, sind nicht hilfreich.
c. Zielsetzung des Projektes und Messbarkeit des Erfolges
Von grundlegender Bedeutung für die Antragsbeurteilung sind die anzustrebenden Ziele und die überprüfbare Messbarkeit der Zielerreichung. Hier sollten nachvollziehbare Kriterien vorgetragen werden. Da die Stiftung daran interessiert ist, mit den geförderten Projekten auch eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, sollte an dieser Stelle ebenfalls aufgezeigt werden, wie die Fortführung des Projektes sichergestellt werden kann, wenn die beantragte Förderung durch die Familie - Osthushenrich - Stiftung ausläuft. Wichtig ist auch die Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes im Sinn des Stiftungszwecks der Familie - Osthushenrich - Stiftung. Weiterhin werden Aussagen dazu erwartet, wie sich der konkrete Nutzen des beantragten Projektes für die jeweilige Zielgruppe darstellt.
d. Kosten- und Finanzierungsdarstellung mit Zeitplan
Unverzichtbar ist eine genaue Kosten- und Finanzierungsdarstellung, der sowohl die voraussichtlichen Einnahmen, auch die Einnahmen von Dritten (durch andere Förderer), als auch die in Einzelposten aufgeschlüsselten Ausgaben, die Eigenbeteiligung und letztendlich den Zuschussbedarf eindeutig angibt. Die Familie - Osthushenrich - Stiftung legt bei den von ihr geförderten Projekten besonderen Wert darauf, dass auch von den Projektteilnehmern – der Zielgruppe – ein Eigenbeitrag geleistet wird. Bei Projekten, die längerfristig angelegt sind, sollen Angaben über die jeweiligen Zeitpunkte gemacht werden, wann die einzelnen Teilbeträge der beantragten Förderung ausgereicht werden sollen.
e. Zweckbindung
Die bewilligten Mittel sind dem Antrag entsprechend grundsätzlich zweckgebunden. Bereits bei der Antragstellung ist zu versichern, dass die gewährten Mittel nur zweckgebunden verwendet werden und bekannt ist, dass bei einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel diese zurückgefordert werden können.
f. Angaben zum verantwortlichen Projektbetreuer und der Institution
Weiter ist die Angabe des verantwortlichen Projektbetreuers mit Namen, Beruf/Funktion, Adresse, Telefon-, Faxverbindung, E-Mail-Adresse für die eventuelle Kontaktaufnahme wichtig. Hierbei ist es ratsam, die Institution / Einrichtung kurz mit Angaben über Namen, Sitz, Gründungsjahr, Aufgaben und Ziele, Grundfinanzierung, Internetadresse usw. vorzustellen.